Die Slawen haben eine Redensart: „Bevor es nicht
donnert, bekreuzigt sich ein Mushik nicht.“ Dieser Mushik ist auf Deutsch so
etwas wie ein urwüchsiger Kerl. Als vor eineinhalb-zwei Jahren in den deutschen
Massenmedien die Informationen auftauchten, dass der deutsche Außenminister
bezüglich der Visaerteilung auch in der Ukraine einen härteren Kurs bei Prüfung
der Voraussetzungen festgelegt habe, waren wir noch unbeeindruckt. Pavlo hatte
schon mehrfach Visa bekommen, sich immer regelrecht verhalten und ist außerdem
Stiefsohn des Einladenden. Also kein Grund zum „Bekreuzigen“ – sprich: sich
Sorgen zu machen.
Dementsprechend erfolgte die Besuchsplanung.
Gemeinsam reisen, nachfeiern, Besuche machen. Dann der abrupte Stop! durch eine
anders als ehemals eingestellte Visastelle.
Das wäre ja noch zu verstehen – wenn wenigstens
die formelle und logische Seiten der Überlegungen einsehbar wären.
Hier nochmals die Aufzählungen meiner / unserer
Beanstandungen.
In erster Linie jener, welche einen ukrainischen
Bürger ohne sprachkundigen Beistand übel treffen müssen. Dann der wirklich
schäbige Rest.
Remonstration – sachlich-rechtlich absolut
unpassende Bezeichnung der einzigen Beschwerdemöglichkeit (Kuh im Propeller I –
KiP I).
Die Ungleichheit der Ablehnungsformulare in
Deutsch und Ukrainisch (KiPII).
Die nicht besonders deutlich, zweckdienlich hervorgehobene
Kennzeichnung der Ablehnungsgründe (KiPII).
Die Besonderheit, vorwiegend von ukrainischen
Bürgern nachgefragt: „Warum lebt ihr nicht in Deutschland?“ Formuliert für
beide Elternteile in KiP III. Weil wir beide das nicht wollen.
Eigentumswohnung und berufliche Qualifikation, Bildungsabschluss
Pavlo, seine Besuche in Westeuropa – ebenda.
Geforderte Ergänzungen und Begründungen – siehe KiP
III.
Fachaufsichtsbeschwerde, die in der Visastelle
auf Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgestuft wurde (KiP IV).
Unnötige Informationen zu nicht einsehbaren
Unterlagen und Vorschriften – Informationsmüll – dazu KiP V.
Tendenziöse Auslegung von Tatsachen, welche als
solche nicht im Widerspruch zu Visabegehren stehen dürfen (Diskriminierung von
Personen, welche die Ehe als für sich als nicht wünschenswerte soziale
Einrichtung ansehen, von solchen, die Kinder nicht haben wollen oder das nicht
können, weil ihre Gesundheit oder gefühlmäßige Orientierung – Schwule, Lesben –
das verhindern) – KiP V.
Für den Antragsteller bewusst ungünstige
Auslegung seiner falsch interpretierten wahren Ausführungen im Schaltergespräch
sowie im Schriftverkehr. (KiP VI)
Es ist für mich beschämend, ukrainischen, hier
aber auch deutschen und deutsch verstehenden Personen im Gespräch zu
vermitteln, dass weder ich noch jemand anderes das Recht der Visastelle
angreifen, entsprechend Dienstanordnungen und Vorschriften der EU jene vor „rechtswidrigen
Einwanderern“ zu bewahren.
Allerdings
nehmen wir uns das Recht heraus, die Qualität dieser Behandlung zu kritisieren.
Die Gründe dafür sind hier weiter oben aufgeführt. Die sind allerdings noch
beschämender. Jedoch nicht für uns als Antragsteller.
Kritik soll möglichst auch aufbauend sein.
Deshalb hier einige Fragen.
Warum kann „Remonstration“ nicht einfach und
ordentlich auf Deutsch „Beschwerde“ heißen, die im Nebensatz auf eine
Wiederholung begrenzt wird?
Bei Überarbeitung könnten doch deutsche und
ukrainische Ablehnung textlich vereinheitlicht werden – oder?
Wesentlich: Ablehnungsgründe besonders auffällig
kennzeichnen –schwierig?
Ist ein Zusatz im Antrag denkbar:
Bitte bereiten Sie sich darauf vor, im
Schaltergespräch Fragen zu ihrer sozialen Lage und ihrem Umfeld zu beantworten,
gegebenenfalls mit Dokumenten zu belegen.
Können diese Fragen dann auch gestellt werden,
wenn erforderlich?
Können Unklarheiten so direkt beseitigt werden?
Lassen sich wie in wissenschaftlicher Literatur
Hinweise auf Grundsatzdokumente in einer Art Literaturverzeichnis unterbringen
(Fußnoten) und an anscheinend erforderlicher Stelle als hochgestellte Zahlen
einfügen?
Ist die auf diese Weise denkbare Verringerung
des Textes der Ablehnung auf zwei Seiten die Einsparung von Papier,
Druckerkapazität und anderem von 66 %?
Was wir
nicht fragen, sondern von der Visastelle fordern: entfernen Sie alle
diskriminierenden Passagen aus ihrem Ablehnungsdenken und den damit verbundenen
Texten! (Ehegegner, Schwule, Lesben)
Versuchen Sie zu erkennen, wie Zusammenhänge
wirklich lebensecht sind. Wir könnten doch längst in Deutschland leben – oder heute
noch Antrag darauf stellen. Später auf Familienzusammenführung. Werden wir
nicht!
Dass fünf Reisen mit Rückkehr aus den Schengenstaaten das unterstreichen.
Dass in diesem Land, wo Mütter sagen, sie würden
für ihre Kinder bis zu deren Rentenbeginn sorgen, ein junger Mann während
seiner zeitweiligen Arbeitslosigkeit im „Hotel Mutti“ leben kann, wo es keine große
Rolle spielt, dass ein Schweinerippchen mehr in die Suppe kommt und zwei
Scheiben Brot dazu mehr geschnitten werden müssen ….
So, liebe Leser – das war alles!
Vielleicht
kommen Sie auch mal auf meinen Blog http://erlebnis-leben.blogspot.com/
Bleiben Sie recht gesund!
Ihr
Siegfried Newiger
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