Donnerstag, 25. Oktober 2012

"Die Kuh im Propeller" VII


        Die Slawen haben eine Redensart: „Bevor es nicht donnert, bekreuzigt sich ein Mushik nicht.“ Dieser Mushik ist auf Deutsch so etwas wie ein urwüchsiger Kerl. Als vor eineinhalb-zwei Jahren in den deutschen Massenmedien die Informationen auftauchten, dass der deutsche Außenminister bezüglich der Visaerteilung auch in der Ukraine einen härteren Kurs bei Prüfung der Voraussetzungen festgelegt habe, waren wir noch unbeeindruckt. Pavlo hatte schon mehrfach Visa bekommen, sich immer regelrecht verhalten und ist außerdem Stiefsohn des Einladenden. Also kein Grund zum „Bekreuzigen“ – sprich: sich Sorgen zu machen.

        Dementsprechend erfolgte die Besuchsplanung. Gemeinsam reisen, nachfeiern, Besuche machen. Dann der abrupte Stop! durch eine anders als ehemals eingestellte Visastelle.

        Das wäre ja noch zu verstehen – wenn wenigstens die formelle und logische Seiten der Überlegungen einsehbar wären.

        Hier nochmals die Aufzählungen meiner / unserer Beanstandungen.

        In erster Linie jener, welche einen ukrainischen Bürger ohne sprachkundigen Beistand übel treffen müssen. Dann der wirklich schäbige Rest.

Remonstration – sachlich-rechtlich absolut unpassende Bezeichnung der einzigen Beschwerdemöglichkeit (Kuh im Propeller I – KiP I).

        Die Ungleichheit der Ablehnungsformulare in Deutsch und Ukrainisch (KiPII).
   Die nicht besonders deutlich, zweckdienlich hervorgehobene Kennzeichnung der Ablehnungsgründe (KiPII).

       Die Besonderheit, vorwiegend von ukrainischen Bürgern nachgefragt: „Warum lebt ihr nicht in Deutschland?“ Formuliert für beide Elternteile in KiP III. Weil wir beide das nicht wollen.
     Eigentumswohnung und berufliche Qualifikation, Bildungsabschluss Pavlo, seine Besuche in Westeuropa – ebenda.

        Geforderte Ergänzungen und Begründungen – siehe KiP III.

  Fachaufsichtsbeschwerde, die in der Visastelle auf Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgestuft wurde (KiP IV).

   Unnötige Informationen zu nicht einsehbaren Unterlagen und Vorschriften – Informationsmüll – dazu KiP V.
     Tendenziöse Auslegung von Tatsachen, welche als solche nicht im Widerspruch zu Visabegehren stehen dürfen (Diskriminierung von Personen, welche die Ehe als für sich als nicht wünschenswerte soziale Einrichtung ansehen, von solchen, die Kinder nicht haben wollen oder das nicht können, weil ihre Gesundheit oder gefühlmäßige Orientierung – Schwule, Lesben – das verhindern) – KiP V.

      Für den Antragsteller bewusst ungünstige Auslegung seiner falsch interpretierten wahren Ausführungen im Schaltergespräch sowie im Schriftverkehr. (KiP VI)

       Es ist für mich beschämend, ukrainischen, hier aber auch deutschen und deutsch verstehenden Personen im Gespräch zu vermitteln, dass weder ich noch jemand anderes das Recht der Visastelle angreifen, entsprechend Dienstanordnungen und Vorschriften der EU jene vor „rechtswidrigen Einwanderern“ zu bewahren.

     Allerdings nehmen wir uns das Recht heraus, die Qualität dieser Behandlung zu kritisieren. Die Gründe dafür sind hier weiter oben aufgeführt. Die sind allerdings noch beschämender. Jedoch nicht für uns als Antragsteller.

        Kritik soll möglichst auch aufbauend sein. Deshalb hier einige Fragen.

        Warum kann „Remonstration“ nicht einfach und ordentlich auf Deutsch „Beschwerde“ heißen, die im Nebensatz auf eine Wiederholung begrenzt wird?

   Bei Überarbeitung könnten doch deutsche und ukrainische Ablehnung textlich vereinheitlicht werden – oder?

        Wesentlich: Ablehnungsgründe besonders auffällig kennzeichnen –schwierig?

        Ist ein Zusatz im Antrag denkbar:
        Bitte bereiten Sie sich darauf vor, im Schaltergespräch Fragen zu ihrer sozialen Lage und ihrem Umfeld zu beantworten, gegebenenfalls mit Dokumenten zu belegen.

         Können diese Fragen dann auch gestellt werden, wenn erforderlich?

         Können Unklarheiten so direkt beseitigt werden?

       Lassen sich wie in wissenschaftlicher Literatur Hinweise auf Grundsatzdokumente in einer Art Literaturverzeichnis unterbringen (Fußnoten) und an anscheinend erforderlicher Stelle als hochgestellte Zahlen einfügen?

Ist die auf diese Weise denkbare Verringerung des Textes der Ablehnung auf zwei Seiten die Einsparung von Papier, Druckerkapazität und anderem von 66 %?

Was wir nicht fragen, sondern von der Visastelle fordern: entfernen Sie alle diskriminierenden Passagen aus ihrem Ablehnungsdenken und den damit verbundenen Texten! (Ehegegner, Schwule, Lesben)

        Versuchen Sie zu erkennen, wie Zusammenhänge wirklich lebensecht sind. Wir könnten doch längst in Deutschland leben – oder heute noch Antrag darauf stellen. Später auf Familienzusammenführung. Werden wir nicht!

        Dass fünf Reisen mit Rückkehr aus den Schengenstaaten das unterstreichen.

     Dass in diesem Land, wo Mütter sagen, sie würden für ihre Kinder bis zu deren Rentenbeginn sorgen, ein junger Mann während seiner zeitweiligen Arbeitslosigkeit im „Hotel Mutti“ leben kann, wo es keine große Rolle spielt, dass ein Schweinerippchen mehr in die Suppe kommt und zwei Scheiben Brot dazu mehr geschnitten werden müssen ….

So, liebe Leser – das war alles!

Vielleicht kommen Sie auch mal auf meinen Blog http://erlebnis-leben.blogspot.com/


Bleiben Sie recht gesund!

Ihr

Siegfried Newiger







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