Samstag, 20. Oktober 2012

"Die Kuh im Propeller" IV


„Wie aus meinem Brief vom 24.04.2012 an Sie hervorgehen sollte, hat unsere Familie berechtigt kein Interesse daran, dass uns aus rechtswidrigem Verhalten eines ihrer Mitglieder Schwierigkeiten mit beliebigen Behörden erwachsen.
Wir erwarten ihre positive Entscheidung.“

So endete mein voriger Post.
Allerdings unbegründet.
Denn offensichtlich meinte ich noch, dass mit der Antwort aus Kiew die Aufforderung verbunden sein würde, das Visum an einem beliebigen Tag vor unserer Abreise abzuholen.
Fall jemand aus einer offiziellen Stelle prüfen will, ob hier etwas falsch geschildert ist – Sie finden keinen Aufhänger, alle Zitate sind echt und nachweisbar …

Allerdings kam die Nachricht, dass die Entscheidung der Visastelle aufrecht erhalten wird.

Da blieb nur noch eines übrig – eine Beschwerde.
Allerdings keine Dienstaufsichtsbeschwerde. Denn wir hatten auch unangenehme Nachrichten immer höflich bekommen. Kein Grund, die „Verletzung der Dienstpflicht eines Amtsträgers“ zu kritisieren. Vor allem auch, weil es scherzhaft heißt, diese Art der Beschwerde sei „form-, frist- und fruchtlos“.
Besser also die Fachaufsichtsbeschwerde – ein „Rechtsbehelf zur Überprüfung von Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit einer Entscheidung“. Geht an Vorgesetzte, ist laut Text im Gesetz durch die auch zu entscheiden.

Folglich ging diese unsere Beschwerde, weil sie laut Text zur ihrer Bedeutung „von der übergeordneten Behörde entschieden werden muss“ an die Leitung der Konsularabteilung. Wurde allerdings – auch das ist natürlich eine Entscheidung – eine Stufe abwärts gereicht.

Wir wunderte uns, dass wir zwar wieder eine höfliche Antwort bekamen – die sich aber auf eine nie abgeschickte „Dienstaufsichtsbeschwerde“ bezog und welche die Entscheidung des Unterstellten nicht aufhob … sondern die Sache wieder an jenen zurückschickte.
Kurz und bündig wurde uns außerdem erklärt, dass die Bearbeitungszeit für eine „Remonstration“ bis zu fünf Monate betragen könne.
Ein Anruf bei der Absenderin führte lediglich zu der Erklärung, dass der Vorgang nun, weil nicht als „dringend“ eingestuft, entsprechend der kalendarischen Reihenfolge aller ähnlichen Vorfälle bearbeitet würde.

So lange konnten und wollten wir nicht warten, fuhren also ohne den recht traurigen Pavlo nach Deutschland.

Die endgültige Ablehnung mit sehr eigenartigen Begründungen bekamen wir mit Datum vom 29.08.2012 durch die Post zugestellt.

Zum Inhalt etwas in der nächsten Folge.
Und noch mehr Fragen.

Bleiben Sie recht gesund!

Ihr

Siegfried Newiger






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