„Wie aus
meinem Brief vom 24.04.2012 an Sie hervorgehen sollte, hat unsere Familie
berechtigt kein Interesse daran, dass uns aus rechtswidrigem Verhalten eines
ihrer Mitglieder Schwierigkeiten mit beliebigen Behörden erwachsen.
Wir erwarten
ihre positive Entscheidung.“
So endete
mein voriger Post.
Allerdings
unbegründet.
Denn
offensichtlich meinte ich noch, dass mit der Antwort aus Kiew die Aufforderung
verbunden sein würde, das Visum an einem beliebigen Tag vor unserer Abreise abzuholen.
Fall jemand
aus einer offiziellen Stelle prüfen will, ob hier etwas falsch geschildert ist
– Sie finden keinen Aufhänger, alle Zitate sind echt und nachweisbar …
Allerdings
kam die Nachricht, dass die Entscheidung der Visastelle aufrecht erhalten wird.
Da blieb nur
noch eines übrig – eine Beschwerde.
Allerdings
keine Dienstaufsichtsbeschwerde. Denn wir hatten auch unangenehme Nachrichten immer
höflich bekommen. Kein Grund, die „Verletzung der Dienstpflicht eines
Amtsträgers“ zu kritisieren. Vor allem auch, weil es scherzhaft heißt, diese
Art der Beschwerde sei „form-, frist- und fruchtlos“.
Besser also
die Fachaufsichtsbeschwerde – ein „Rechtsbehelf zur Überprüfung von Rechtmäßigkeit
und Zweckmäßigkeit einer Entscheidung“. Geht an Vorgesetzte, ist laut Text im Gesetz
durch die auch zu entscheiden.
Folglich ging
diese unsere Beschwerde, weil sie laut Text zur ihrer Bedeutung „von der übergeordneten
Behörde entschieden werden muss“ an die Leitung der Konsularabteilung. Wurde
allerdings – auch das ist natürlich eine Entscheidung – eine Stufe abwärts
gereicht.
Wir wunderte
uns, dass wir zwar wieder eine höfliche Antwort bekamen – die sich aber auf
eine nie abgeschickte „Dienstaufsichtsbeschwerde“ bezog und welche die
Entscheidung des Unterstellten nicht aufhob … sondern die Sache wieder an jenen
zurückschickte.
Kurz und
bündig wurde uns außerdem erklärt, dass die Bearbeitungszeit für eine „Remonstration“
bis zu fünf Monate betragen könne.
Ein Anruf bei
der Absenderin führte lediglich zu der Erklärung, dass der Vorgang nun, weil
nicht als „dringend“ eingestuft, entsprechend der kalendarischen Reihenfolge
aller ähnlichen Vorfälle bearbeitet würde.
So lange
konnten und wollten wir nicht warten, fuhren also ohne den recht traurigen
Pavlo nach Deutschland.
Die endgültige
Ablehnung mit sehr eigenartigen Begründungen bekamen wir mit Datum vom
29.08.2012 durch die Post zugestellt.
Zum Inhalt
etwas in der nächsten Folge.
Und noch mehr
Fragen.
Bleiben Sie recht gesund!
Ihr
Siegfried Newiger
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