In den Erläuterungen der Konsularabteilung zur Beantragung von Visa wird – selbstlobend – herausgehoben,
dass die Unterlagen in ukrainischer Sprache eine freiwillige Dienstleistung der
Einrichtung sind. Aber selbst hier ist die Frage: „Auch Pferde?“ nicht zu
vermeiden.
Der Visumantrag meines Stiefsohns Pavel (ukrainisch Pavlo) war am 11.04.2012
abgegeben worden – die schriftliche Ablehnung kam mit Datum vom 17. April 2012.
Weil ich in diesen Tagen nicht anwesend war und die Meinigen kein Deutsch können,
lasen sie natürlich das Dokument in Ukrainisch. Auf dem war kein Grund für eine
Ablehnung angekreuzt.
Als ich kam, wurden mir natürlich beide Blätter vor die Nase gehalten. Auf
den Vorderseiten formell ähnlich, sah ich ebenfalls, dass die Ablehnung
unbegründet war. Scheinbar. Denn die Rückseite des deutschen Dokuments hätte
ich ansehen sollen. Dann wäre mir eine Entschuldigung erspart geblieben.
Auf die scheinbar doppelte unbegründete Ablehnung antwortete ich per e-Mail
mit einem Brandbrief. Bekam unverzüglich eine sehr höfliche Antwort.
Amtssprache in allen Bereichen der Botschaft sei Deutsch – ich solle doch bitte
das deutsche Ablehnungsschreiben umdrehen.
Meine Entschuldigung war dennoch ohne die Frage formuliert „Auch Pferde?“.
Wenn ich den ukrainischen „Bäuerlein“ schon Erleichterungen lobend
vorstelle, muss ich doch damit rechnen, dass sie mir glauben. Vor allem als den
bekanntlich recht gründlichen Deutschen. Dazu noch aus einer Visastelle bei
einer Auslandsvertretung Deutschlands …
Weshalb ist denn nun das Dokument in ukrainischer Sprache keine Kopie des deutschen, also sachlich gesehen unvollständig? Weshalb kommt ein solches
Missverständnis zustande – ohne einen für die Seite der Antragsteller ersichtlichen
Grund? Wenn – wie bei uns – jemand da ist, der deutsch kann, ist das noch zu
verschmerzen. Wenn jedoch nicht? „Auch Pferde?“ – Selbst ich schaute finster …
Hier weiter unten ist der kopierte Text, um den es geht. Denn
es gab noch einen Grund, dass mir bei flüchtigem Hinschauen die Markierungen
nicht aufgefallen waren. Sie waren nicht hervorgehoben, wie erwartet. Gewöhnlich
sind solche besonderen Stellen mit andersfarbiger oder zumindest mit auffälliger, fetterer Schrift deutlicher gemacht. Psychologisch begründet – dann nämlich nicht
zu übersehen. In der Visaabteilung einfach vergessen …? Oder nur nicht bedacht?
9. (X) Ihre Absicht, vor
Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen,
konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
(X) Sie haben keine ausreichende berufliche/wirtschaftliche
Verwurzelung in der Ukraine.
(X) Sie haben keine ausreichende familiäre
Verwurzelung in der Ukraine.
Hier in diesem Post ging es in der Fragestellung
einfach nur um die formelle Seite der Prozedur. Allerdings wird noch einiges
zum Inhalt zu sagen sein.
Um etwas klar zu stellen: in den Jahren 1997 bis
1999 habe ich die Vertretung eines kleinen deutschen Leasing-Unternehmens in
Kiew geleitet. Welche Probleme mit den Visa für Berufskraftfahrer verbunden
waren, weiß ich auch recht gut. Habe einiges in die Reihe bringen müssen –
einschließlich erforderlichen Besuchs beim Konsul.
Denn die armen Leute mussten fahren, um über die
Transporte das Geld für die Leasingraten hereinzuholen. Eine einzige Ablehnung
aus undurchsichtigen Gründen konnte für ein kleines Transportunternehmen das
wirtschaftliche „Aus“ bedeuten.
Bleiben Sie recht gesund!
Das Lachen mit etwas Weinen im Hintergrund geht weiter.
Ihr
Siegfried Newiger
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