Freitag, 19. Oktober 2012

"Die Kuh im Propeller" III


        Einiges aus dem Schriftverkehr mit der Visastelle lasse ich hier weg. Er ist einfach nur langweilig.

       Allerdings wurde verlangt, dass Pavlo mir eine unterschriebene Vollmacht für die weitere „Unterhaltung“ mit der Visastelle erteilte. Die bekamen ich und sie sofort anschließend.
   Weil anderes nicht zulässig, musste ich also – mit schriftlichem Auftrag durch den eigentlichen „Remotationsberechtigten“ Pavlo Didenko das tun, was eine leise Hoffnung mit sich brachte, doch noch zur rechten Zeit das Visum zu bekommen. Den Text der  „Remotation“  in der Amtssprache Deutsch verfassen.
       Und zwar eine Weiterführung – denn in einem Schreiben (e-Mail vom 26.04.2012) wurde mitgeteilt, dass meine (genauer: unsere) bisher vorgetragenen Gründe unzureichend seien, eine Neubewertung des Visumantrags derzeit nicht möglich ist. Es wurde gebeten, eine genaue Reisezweck-Erklärung nachzureichen und Nachweise zu früherer beruflicher Tätigkeit des Antragstellers.

        Um ein richtiges Bild von unseren Bemühungen zu geben, vornweg der Inhalt des ersten Antwortschreibens. Als Reaktion auf die amtliche Antwort zu meinen Brief. In welchem ich – mein Fehler – die anscheinend nicht ordnungsgemäße Ablehnung des Visums kritisiert hatte. Dafür hatte ich die unterschriebene Vollmacht noch nicht. War er deshalb so wirkungslos?

Am 20.04.2012 habe ich folglich dies geschrieben:

Sehr geehrter Herr R.,

danke für ihre ruhige Antwort. In der mit dieser Angelegenheit verbundenen angespannten familiären Situation habe ich nicht auf die "Amtssprache" geachtet. Das bitte ich zu entschuldigen.

Bitte helfen Sie - in diesem Zusammenhang vor allem mir - mit einer Erläuterung. Der angekreuzte Punkt 9 formuliert in seinen Unterpunkten, Pavlo hätte keine ausreichenden berufliche/wirtschaftliche sowie familiäre Verwurzelung in der Ukraine.
Muss ein Mann von 33 Jahren unbedingt verheiratet sein?
Weshalb reicht es nicht aus, dass seine Mutter (die kategorisch nicht in die Bundesrepublik übersiedeln will, obwohl durch unsere Ehe dazu berechtigt) und ich, der hier seit 17 Jahren lebe und damit sehr zufrieden bin, für ihn "familiäre Bindung" genug sind?
Pavlo ist Eigentümer einer Zweizimmerwohnung in Kiew. Er ist zurzeit zwar arbeitslos, obwohl er zuvor als Leiter eines Restaurants der Kette "Два гуся" in der Eigenschaft als Koch der 5. Kategorie und Magister der Hotelwirtschaft tätig war. Weil wir eine Eigenart haben, die mit gewissen ukrainischen Vorgehensweisen nicht zusammenpasst, hat man ihn trotz bester Ergebnisse "gegangen".
Er arbeitet zeitweilig in seinem Beruf, wenn auch unter seiner Qualifikation hier in Belaja Zerkov in einem Cafe.
Was wäre beizubringen, um die erforderliche "Verwurzelung" für einen deutschen Behördenvorgang nachzuweisen?

         Die weitere Post ist ausgelassen – Randerscheinungen. 

        Neben dem Austausch von „Liebenswürdigkeiten“ auch der von Informationen. Der Visastelle wurden mit anderer Post Nachweise über Besitzstand und Nutzung der Eigentumswohnung sowie über Pavlos frühere Besuche in den „Schengener Staaten“ zugestellt (vorsorglich kopierte frühere Visa und Belege über ungehinderte Aus- und Einreisen). 

          Hier mein allerdings etwas ungeduldigerer Text vom 27. April 2012:

       Wenn ich als Stiefvater meinen ukrainischen Stiefsohn einlade, mit mir in mein Heimatland zu fahren, sehe ich nicht ein, weswegen ich einer beliebigen Behörde Gründe nennen muss oder anderweitig darüber Rechenschaft schuldig bin. Es ist in meinen Augen recht außergewöhnlich, dass diese einfache Tatsache so übersehen wird.
                Um die Forderung aus ihrem Schreiben - widerstrebend - zu erfüllen, hier die Begründungen:
-          am  21. März dieses Jahres bin ich 75 Jahre alt geworden – ein Treffen zu einer kleinen Nachfeier mit meinen deutschen Verwandten in Deutschland (wegen altersbedingten gesundheitlichen Beschränkungen im März nicht hier in der Ukraine) ließ sich leider erst für den 19. Mai 2012 organisieren;
-          Pavel Didenko, mein Stiefsohn, wird in unserem Auto der zweite Kraftfahrer sein nach meiner Frau, weil mir als Träger eines Herzschrittmachers ärztlicherseits geraten wurde, nach Möglichkeit auf längeren Strecken mich nicht ans Steuer zu setzen (Kopie des Schrittmacher-Ausweises liegt bei);
-          Pavel hat bis 19.10.2009 mit den auch in Westeuropa bekannten Unterbrechungen (Arbeitslosigkeit) seinen Beruf ausgeübt (beiliegende Kopie seines Arbeitsbuches);
-          wegen einem komplizierten Unterschenkelbruch rechts mit Operation und 4 Monaten Arbeitsunfähigkeit wurde er entlassen und ist seither auf Grund der allgemeinen Rezession in der Ukraine noch nicht wieder fest in eine Anstellung gekommen;
-          gegenwärtig arbeitet er auf Probezeit hier in Belaja Zerkov in einem Cafe.

Wie aus meinem Brief vom 24.04.2012 an Sie hervorgehen sollte, hat unsere Familie berechtigt kein Interesse daran, dass uns aus rechtswidrigem Verhalten eines ihrer Mitglieder Schwierigkeiten mit beliebigen Behörden erwachsen.
Wir erwarten ihre positive Entscheidung.

Sachlich informativ? 
Höflich genug?

Bleiben Sie recht gesund - es gibt noch etwas mehr!

Ihr

Siegfried Newiger







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