Mittwoch, 17. Oktober 2012

"Die Kuh im Propeller" I


„Die Kuh im Propeller.“

        Wie komme ich auf eine kurze Erzählung, welche dem Schauspieler Manfred Krug in der DDR viel zu seiner Bekanntheit beigetragen hat? Weil sie von ihm meisterhaft vorgetragen wurde und einen Satz enthält, den ich umwandeln werde – den Autor bitte ich um Verzeihung, meine aber, dass er Verständnis hat. Wenn er die Hintergründe erfährt 

        In der Erzählung geht es humorvoll um die Entwicklung in der sowjetischen Luftfahrt. An einer Stelle, als sie mit den Beispielen des Wächters der Fliegerschule nicht mehr ganz einverstanden waren, gibt es die Frage, ob auch die für die russischen Weiten lebenswichtigen Pferde in den Propeller geraten könnten. „Auch Pferde, Väterchen?“ „Auch Pferde!“ Die – ukrainischen – Bäuerlein schauten finster…

      Das „ukrainischen“ habe ich eingefügt. Weil ich nur zu den Problemen dieser Bevölkerung mit dem Konsulat bei der deutschen Botschaft in Kiew etwas schreiben werde. Die auch unsere geworden sind …

Zur Vorgeschichte.
        Im März 2012 hatte ich meinen 75-sten Geburtstag erlebt und gefeiert. Den wollte ich etwas später im Jahr mit meinen gleichfalls bejahrten nahen Verwandten ein wenig nachfeiern. Nach dem Motto, dass es auf dem Friedhof zu spät ist … Allerdings war ihnen eine Reise nach hier zu beschwerlich.

        Weil bis dahin mein Stiefsohn mit meiner Frau und mir schon fünf Mal in Deutschland und anderen Urlaubzielen in den „Schengener Staaten“ gewesen war, reichte er bester Hoffnung seinen Visaantrag mit meiner Einladung – wie bisher immer gehabt – bei der Konsularabteilung  der deutschen Botschaft in Kiew ein.

          Niederschmetternd die schriftliche Antwort: Ablehnung!
    Allerdings beginnen hier „Besonderheiten“, welche die Frage rechtfertigen: „Auch Pferde?“

      Anstelle des im Deutschen noch einigermaßen verständlichen, aber sachlich nicht recht passenden Wortes „Appellation“ für die einst mögliche Beschwerde gegen die Entscheidung der Visastelle des Konsulats hat ein überaus findiger Kopf die noch unpassendere „Remonstration“ gesetzt oder setzen lassen.

        Was ist das Wortungetüm dem rechtlichen Sinne nach?
        Zitat aus „Wikipedia“:
        „Die Remonstration ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht, der das Spannungsverhältnis zwischen Weisungsgebundenheit und Gehorsamspflicht des Beamten einerseits und der gleichzeitigen persönlichen Verantwortlichkeit für das eigene Handeln andererseits betrifft.“

        Weiter wird ausgeführt, dass diese Spannungen im Arbeitsverhältnis bestehen können (meine Ergänzung: auch im Dienstverhältnis des Soldaten) als auch in Pflegeeinrichtungen (Krankenhäusern, Altersheimen …), in denen ärztliche Verordnungen üblich sind.

        Sachlich gesehen: wer eine Anordnung bekommt, hat diese auszuführen. Allerdings ist er nicht automatisch von persönlicher Verantwortung entbunden.  Diese hat er unverzüglich wahrzunehmen, indem er den Anordnenden auf rechtliche oder fachliche Mängel aufmerksam macht. Wird die Anordnung aufrecht erhalten, kann der Vorgesetzte des Anordnenden angerufen werden – wenn das verlangte Verhalten (Ausführung) ordnungs- oder rechtswidrig ist oder wenn es die Menschenwürde dessen verletzt, der nach der Anweisung handeln soll.

        Hier will ich es gut sein lassen.

       Wie soll denn nun das Verhältnis ukrainischer Antragsteller bezüglich einer deutschen amtlichen Stelle beurteilt werden, wenn die „Bäuerlein“ in keinem solchen oder ähnlichem Verhältnis zu dieser Einrichtung stehen – selbst wenn sie das aus finanziellen Überlegungen wünschen sollten?

„Auch Pferde?“

Bis zu Fortsetzung – bleiben Sie recht gesund!

Ihr

Siegfried Newiger





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