„Die Kuh im Propeller.“
Wie komme ich auf eine kurze
Erzählung, welche dem Schauspieler Manfred Krug in der DDR viel zu seiner
Bekanntheit beigetragen hat? Weil sie von ihm meisterhaft vorgetragen wurde und
einen Satz enthält, den ich umwandeln werde – den Autor bitte ich um
Verzeihung, meine aber, dass er Verständnis hat. Wenn er die Hintergründe
erfährt
In der Erzählung geht es
humorvoll um die Entwicklung in der sowjetischen Luftfahrt. An einer Stelle,
als sie mit den Beispielen des Wächters der Fliegerschule nicht mehr ganz
einverstanden waren, gibt es die Frage, ob auch die für die russischen Weiten lebenswichtigen
Pferde in den Propeller geraten könnten. „Auch Pferde, Väterchen?“ „Auch
Pferde!“ Die – ukrainischen – Bäuerlein schauten finster…
Das „ukrainischen“ habe ich
eingefügt. Weil ich nur zu den Problemen dieser Bevölkerung mit dem Konsulat
bei der deutschen Botschaft in Kiew etwas schreiben werde. Die auch unsere
geworden sind …
Zur Vorgeschichte.
Im März 2012 hatte ich meinen
75-sten Geburtstag erlebt und gefeiert. Den wollte ich etwas später im Jahr mit
meinen gleichfalls bejahrten nahen Verwandten ein wenig nachfeiern. Nach dem
Motto, dass es auf dem Friedhof zu spät ist … Allerdings war ihnen eine Reise
nach hier zu beschwerlich.
Weil bis dahin mein Stiefsohn mit
meiner Frau und mir schon fünf Mal in Deutschland und anderen Urlaubzielen in
den „Schengener Staaten“ gewesen war, reichte er bester Hoffnung seinen
Visaantrag mit meiner Einladung – wie bisher immer gehabt – bei der Konsularabteilung
der deutschen Botschaft in Kiew ein.
Niederschmetternd die
schriftliche Antwort: Ablehnung!
Allerdings beginnen hier „Besonderheiten“,
welche die Frage rechtfertigen: „Auch Pferde?“
Anstelle des im Deutschen noch einigermaßen
verständlichen, aber sachlich nicht recht passenden Wortes „Appellation“ für
die einst mögliche Beschwerde gegen die Entscheidung der Visastelle des
Konsulats hat ein überaus findiger Kopf die noch unpassendere „Remonstration“
gesetzt oder setzen lassen.
Was ist das Wortungetüm dem
rechtlichen Sinne nach?
Zitat aus „Wikipedia“:
„Die Remonstration ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht, der das
Spannungsverhältnis zwischen Weisungsgebundenheit und Gehorsamspflicht des
Beamten einerseits und der gleichzeitigen persönlichen Verantwortlichkeit für
das eigene Handeln andererseits betrifft.“
Weiter wird ausgeführt, dass diese Spannungen im
Arbeitsverhältnis bestehen können (meine Ergänzung: auch im Dienstverhältnis
des Soldaten) als auch in Pflegeeinrichtungen (Krankenhäusern, Altersheimen …),
in denen ärztliche Verordnungen üblich sind.
Sachlich gesehen: wer eine Anordnung bekommt, hat
diese auszuführen. Allerdings ist er nicht automatisch von persönlicher Verantwortung
entbunden. Diese hat er unverzüglich
wahrzunehmen, indem er den Anordnenden auf rechtliche oder fachliche Mängel aufmerksam
macht. Wird die Anordnung aufrecht erhalten, kann der Vorgesetzte des Anordnenden
angerufen werden – wenn das verlangte Verhalten (Ausführung) ordnungs- oder
rechtswidrig ist oder wenn es die Menschenwürde dessen verletzt, der nach der
Anweisung handeln soll.
Hier will ich es gut sein lassen.
Wie soll denn nun das Verhältnis ukrainischer
Antragsteller bezüglich einer deutschen amtlichen Stelle beurteilt werden, wenn
die „Bäuerlein“ in keinem solchen oder ähnlichem Verhältnis zu dieser
Einrichtung stehen – selbst wenn sie das aus finanziellen Überlegungen wünschen
sollten?
„Auch Pferde?“
Bis zu Fortsetzung – bleiben Sie recht gesund!
Ihr
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen