Samstag, 27. Oktober 2012

Werden Köpfe rollen?

        Dieser Post beschäftigt sich nicht mit den heutigen Wahlen hier in der Ukraine. Dass da einiges in Bewegung kommen wird , denke ich schon.

        Viel mehr beschäftigen mich einige Probleme beim großen nördlichen Nachbarn.
        Denn dort geht es offensichtlich bald rund.

        In der Holding "Verteidigungs-Servic" (10 große Unternehmen) sind beträchtliche Unterschlagungen von Geldern über unterschiedliche Schemata aufgedeckt worden. Zum Beispiel der Ankauf von Gebäuden im Zentrum von Moskau und Grundstücken in zukunftsträchtigen Gebieten zu stark verringerten Preisen vom Verteidigungsministerium - und die extrem günstige Veräußerung. Ohne dass der Überschuss in der Staatskasse landete ...

        Über die Tatsache, dass der zentrale Rechnungshof vor kurzem (im März!) erst eine Kontrolle dort abgeschlossen hatte und sein Chef Stepaschin über die Unregelmäßigkeiten beim Präsidenten direkt vortrug, wurde öffentlich berichtet. Erst lange danach kam es in diesen Tagen zu einer spektakulären Haussuchung. Die Untersuchungen laufen ...
        Dass das Unternehmen rund drei Jahre vom heutigen Verteidigungsminister geführt wurde (Präsident des Aufsichtsrats) und dass in die Affären um Beträge in Höhe von hunderten Millionen Rubel hochrangige Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums verstrickt sind, macht die Aufklärung äußerst brisant.

        Während in Katastrophengebieten die zugesagten Gelder noch nicht einmal bei den rechtmäßigen Empfängern angekommen sind und die Fernsehkanäle zeigen, wie extrem hart für die armen Bewohner dieser Winter werden wird - weil Bürokraten den Hintern nicht hochkriegen - sorgen die andererseits "für sich und ihre Lieben".

        Wie sagte in einer Sendung des ukrainischen Fernsehmoderators (Chefredakteur einer eigenen Zeitung ...) Dmitri Gordon ein sowjetischer Dissident und Schriftsteller: "Russland lieben? Das zu bestimmen ist sehr schwierig. Vor allen tun mir die Leute leid. Weil die Achtung vor den eigenen Bürgern in diesem Land nicht entwickelt ist."

Bleiben Sie recht gesund!

Ihr

Siegfried Newiger





Donnerstag, 25. Oktober 2012

"Die Kuh im Propeller" VII


        Die Slawen haben eine Redensart: „Bevor es nicht donnert, bekreuzigt sich ein Mushik nicht.“ Dieser Mushik ist auf Deutsch so etwas wie ein urwüchsiger Kerl. Als vor eineinhalb-zwei Jahren in den deutschen Massenmedien die Informationen auftauchten, dass der deutsche Außenminister bezüglich der Visaerteilung auch in der Ukraine einen härteren Kurs bei Prüfung der Voraussetzungen festgelegt habe, waren wir noch unbeeindruckt. Pavlo hatte schon mehrfach Visa bekommen, sich immer regelrecht verhalten und ist außerdem Stiefsohn des Einladenden. Also kein Grund zum „Bekreuzigen“ – sprich: sich Sorgen zu machen.

        Dementsprechend erfolgte die Besuchsplanung. Gemeinsam reisen, nachfeiern, Besuche machen. Dann der abrupte Stop! durch eine anders als ehemals eingestellte Visastelle.

        Das wäre ja noch zu verstehen – wenn wenigstens die formelle und logische Seiten der Überlegungen einsehbar wären.

        Hier nochmals die Aufzählungen meiner / unserer Beanstandungen.

        In erster Linie jener, welche einen ukrainischen Bürger ohne sprachkundigen Beistand übel treffen müssen. Dann der wirklich schäbige Rest.

Remonstration – sachlich-rechtlich absolut unpassende Bezeichnung der einzigen Beschwerdemöglichkeit (Kuh im Propeller I – KiP I).

        Die Ungleichheit der Ablehnungsformulare in Deutsch und Ukrainisch (KiPII).
   Die nicht besonders deutlich, zweckdienlich hervorgehobene Kennzeichnung der Ablehnungsgründe (KiPII).

       Die Besonderheit, vorwiegend von ukrainischen Bürgern nachgefragt: „Warum lebt ihr nicht in Deutschland?“ Formuliert für beide Elternteile in KiP III. Weil wir beide das nicht wollen.
     Eigentumswohnung und berufliche Qualifikation, Bildungsabschluss Pavlo, seine Besuche in Westeuropa – ebenda.

        Geforderte Ergänzungen und Begründungen – siehe KiP III.

  Fachaufsichtsbeschwerde, die in der Visastelle auf Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgestuft wurde (KiP IV).

   Unnötige Informationen zu nicht einsehbaren Unterlagen und Vorschriften – Informationsmüll – dazu KiP V.
     Tendenziöse Auslegung von Tatsachen, welche als solche nicht im Widerspruch zu Visabegehren stehen dürfen (Diskriminierung von Personen, welche die Ehe als für sich als nicht wünschenswerte soziale Einrichtung ansehen, von solchen, die Kinder nicht haben wollen oder das nicht können, weil ihre Gesundheit oder gefühlmäßige Orientierung – Schwule, Lesben – das verhindern) – KiP V.

      Für den Antragsteller bewusst ungünstige Auslegung seiner falsch interpretierten wahren Ausführungen im Schaltergespräch sowie im Schriftverkehr. (KiP VI)

       Es ist für mich beschämend, ukrainischen, hier aber auch deutschen und deutsch verstehenden Personen im Gespräch zu vermitteln, dass weder ich noch jemand anderes das Recht der Visastelle angreifen, entsprechend Dienstanordnungen und Vorschriften der EU jene vor „rechtswidrigen Einwanderern“ zu bewahren.

     Allerdings nehmen wir uns das Recht heraus, die Qualität dieser Behandlung zu kritisieren. Die Gründe dafür sind hier weiter oben aufgeführt. Die sind allerdings noch beschämender. Jedoch nicht für uns als Antragsteller.

        Kritik soll möglichst auch aufbauend sein. Deshalb hier einige Fragen.

        Warum kann „Remonstration“ nicht einfach und ordentlich auf Deutsch „Beschwerde“ heißen, die im Nebensatz auf eine Wiederholung begrenzt wird?

   Bei Überarbeitung könnten doch deutsche und ukrainische Ablehnung textlich vereinheitlicht werden – oder?

        Wesentlich: Ablehnungsgründe besonders auffällig kennzeichnen –schwierig?

        Ist ein Zusatz im Antrag denkbar:
        Bitte bereiten Sie sich darauf vor, im Schaltergespräch Fragen zu ihrer sozialen Lage und ihrem Umfeld zu beantworten, gegebenenfalls mit Dokumenten zu belegen.

         Können diese Fragen dann auch gestellt werden, wenn erforderlich?

         Können Unklarheiten so direkt beseitigt werden?

       Lassen sich wie in wissenschaftlicher Literatur Hinweise auf Grundsatzdokumente in einer Art Literaturverzeichnis unterbringen (Fußnoten) und an anscheinend erforderlicher Stelle als hochgestellte Zahlen einfügen?

Ist die auf diese Weise denkbare Verringerung des Textes der Ablehnung auf zwei Seiten die Einsparung von Papier, Druckerkapazität und anderem von 66 %?

Was wir nicht fragen, sondern von der Visastelle fordern: entfernen Sie alle diskriminierenden Passagen aus ihrem Ablehnungsdenken und den damit verbundenen Texten! (Ehegegner, Schwule, Lesben)

        Versuchen Sie zu erkennen, wie Zusammenhänge wirklich lebensecht sind. Wir könnten doch längst in Deutschland leben – oder heute noch Antrag darauf stellen. Später auf Familienzusammenführung. Werden wir nicht!

        Dass fünf Reisen mit Rückkehr aus den Schengenstaaten das unterstreichen.

     Dass in diesem Land, wo Mütter sagen, sie würden für ihre Kinder bis zu deren Rentenbeginn sorgen, ein junger Mann während seiner zeitweiligen Arbeitslosigkeit im „Hotel Mutti“ leben kann, wo es keine große Rolle spielt, dass ein Schweinerippchen mehr in die Suppe kommt und zwei Scheiben Brot dazu mehr geschnitten werden müssen ….

So, liebe Leser – das war alles!

Vielleicht kommen Sie auch mal auf meinen Blog http://erlebnis-leben.blogspot.com/


Bleiben Sie recht gesund!

Ihr

Siegfried Newiger







Dienstag, 23. Oktober 2012

"Die Kuh im Propeller" VI


        Mein Ärger ist etwas abgeklungen. Aber schon sehe ich den nächsten… denn ich habe ja die Ablehnung vor der Nase.

        Wieder ein Zitat aus dem Brief der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland  Kiew, Visastelle, vom 29.08. 2012, Seite 2, an Pavlo Didenko:

        „Nach Art. 14 … – es folgt wieder der aus vorigem Post bekannte Informationsmüll – sind Zweck und Umstände des beabsichtigten Aufenthalts zu belegen (Nachweis des tatsächlichen Reisezwecks). Maßgeblich ist stets die Betrachtung aller im Einzelfall ersichtlichen Umstände unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten im Herkunftsstaat.“  (im weiteren Satz I)

Gleich noch so feine Sätze aus ebender Quelle, die Seite 3:

        „Die Tatsache, dass sie von einem früheren Aufenthalt in den Schengenstaaten in Ihre Heimat zurückgekehrt sind, wurde bei der Einschätzung Ihrer derzeitigen Rückkehrperspektive berücksichtigt. Sie reicht jedoch unter den veränderten Umständen gegenüber Ihrer früheren Lebenssituation nicht aus, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen.“ (weiter Satz II)

        „Nach Klärung dieses Sachverhaltes führen Sie im Widerspruch zu dem im Schaltergespräch genannten Reisezweck nunmehr aus, Ihren Stiefvater und gleichzeitig Gastgeber, Herrn Siegfried Newiger nach Deutschland begleiten zu wollen, da dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ohne Begleitung mit dem Auto nach Deutschland fahren könne.“ (als Satz III bezeichnet)

        „Fraglich ist auch, warum Sie beim Schaltergespräch nicht erwähnt haben, dass Sie bereits über eine Arbeitsstelle verfügen.“ (Satz IV genannt)

Nun ganz ruhig und langsam alle diese Supersätze auseinander nehmen.

        „…sind Zweck und Umstände des beabsichtigten Aufenthalts zu belegen (Nachweis des tatsächlichen Reisezwecks).“

        Kann mir jemand von Ihnen erklären, wie außer bei Studienaufnahme oder ärztlicher Behandlung mit entsprechenden zeitlich und sachlich eindeutigen Einladungen man bei einer privaten Einladung - vielleicht noch mit notarieller Beglaubigung - den tatsächlichen Reisezweck nachweisen kann? Was ist das für ein unsägliches Gedankenkonstrukt? Schade, dass Lichtenberg und Tucholsky schon tot sind – die hätten daraus etwas gemacht …
     
        Zu den Umständen komme ich weiter unten.

        Im Satz II wird von „… einem früheren Aufenthalt in den Schengenstaaten …“ gesprochen. Einspruch, Euer Ehren! Es waren fünf! (s. die vorliegenden Visakopien sowie Stempel für Ausreise und Einreise)

Wieder etwas von mir ausgelassen …

        „Sie reicht jedoch unter den veränderten Umständen gegenüber Ihrer früheren Lebenssituation nicht aus, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen.“

        Was sind denn veränderte Umstände?
        Der Junge ist älter geworden – Lauf der Zeit.
        Er war unverheiratet – und ist das noch. Keine Veränderung!
        Er hatte keine Kinder – mir ist heute nicht einmal ein uneheliches bekannt. Veränderung?
        Ja, er ist heute noch arbeitslos. Wer unter jungen Menschen in Westeuropa ist das gegenwärtig zeitweilig nicht? Also ist der überwiegende Teil der Behauptung in Satz II Stuss!

        Satz III: „…führen Sie im Widerspruch zu dem im Schaltergespräch genannten Reisezweck nunmehr aus, Ihren Stiefvater und gleichzeitig Gastgeber, Herrn Siegfried Newiger nach Deutschland begleiten zu wollen…“.
        Die ihm zugeschriebene Bemerkung beim Schaltergespräch ist von der Gegenseite – wenn ich das gutwillig sehe – nur falsch zitiert. Denn Pavlo hat meine Tochter bereits im Beisein von mehr als 30 Gästen zu meinem 70-en Geburtstag hier in der Ukraine kennen und schätzen gelernt. Sie hat ihn zu einem Besuch bei sich daheim eingeladen, wozu es bisher nicht kam. Die anderen Verwandten wollte er aber auch kennen lernen – hat diesmal leider nicht geklappt.

        Satz IV: Da es nicht nur hier in der Ukraine, sondern auch in Westeuropa üblich ist, die Probezeit mit geringerem Lohn/Gehalt für den Probanden dazu zu nutzen, bis zum Auftauchen eines wahren „Edelsteins“ die Arbeitswilligkeit der Leute schamlos auszunutzen, kann der Beginn einer Probezeit ehrlich nicht als „Arbeitsstelle“ bezeichnet werden. Ein ebenfalls spezifischer Umstand im Heimatland.

        Wer sich darauf verlässt, dass Visastelle zu ihrem Wort steht – der ist verlassen. Zweiter Teil von Satz I: „Maßgeblich ist stets die Betrachtung aller im Einzelfall ersichtlichen Umstände unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten im Herkunftsstaat.“

        Im von der Visastelle erwähnten Brief vom 19.04.2012 wurde unser Versuch unternommen, eben diese – leider nur für uns – „ersichtlichen Umstände“ darzulegen. Einige Ergänzungen zur Sache, obwohl die nicht erfragt worden waren.
        Nur: wenn wir uns in der Familie darum sorgen, gemeinsam und so sicher wie möglich nach Deutschland zu kommen – dann ist das für die Amtsträger zu einer nicht bewiesenen Aussage „im Widerspruch“! (s. auch „Die Kuh im Propeller“ III)

        Weil man sie offensichtlich zum Schutz der beteiligten Mitarbeiter aus Korpsgeist nicht akzeptieren will.

        Hier lasse ich es für heute schlecht sein – das „gut“ will nicht über die Tastatur.

Bleiben Sie recht gesund!

Ihr

Siegfried Newiger











10 Jahre "Nordost"

        Als ich am Abend des 19. Oktober 2012 leider nicht von Beginn an die Sendung im russischen Fernsehen sah, die anlässlich des 10-ten Jahrestags der verbrecherischen Geiselnahme im Moskauer Dubrowka-Theater ausgestrahlt wurde, habe ich mit tiefster Bewegung die Dokumentation und die Berichte Beteiligter gesehen. Mich auch daran erinnert, was damals von Journalisten nicht eben besonders objektiv dargestellt wurde.
        Ganz tief, nach Sitte der slawischen Länder, denen ich gute Freunde, Hochschulbildung und viel Lebenserfahrung verdanke, verneige ich mich vor den Opfern dieses Gewaltverbrechens.
        Die journalistische Aufarbeitung in dieser gegenwärtigen Sendung war eindeutig und so objektiv, wie das nach einer solch langen Zeit mit dazu gesammeltem Material möglich ist. Ohne Spekulationen, mit bewegenden Augenzeugenberichten und dem wie immer nachträglich umfangreicherem Wissen um Zusammenhänge.

        Für mich wurde erstmals die Menschenverachtung der Terroristen so deutlich, dass es mir vor dem Bildschirm bald schlecht wurde. Jedoch konnte mich die erwiesene Menschlichkeit zweier Ärzte wieder aufbauen. Ein Militärarzt, der trotz der Gefahr, als solcher erkannt und wie andere Militärs erschossen zu werden, gemeinsam mit einer damals noch sehr jungen Ärztin medizinische Hilfe leisteten - bewundernswert!

        Dann alle jene, die versuchten, Dank ihres Grades an Bekanntheit in der russischen Öffentlichkeit bei den Banditen zu erreichen, dass diese zumindest Frauen und Kinder frei ließen - was teilweise gelang.

        In erster Linie der so anrührend bescheidene, als Mediziner hoch angesehene  und als Mensch, als Mann so bewundernswerte Doktor Leonid Roschal. Seine Schilderung kurz, knapp, ohne seine eigene Leistung zu betonen! Mehrfach brachte er Trinkwasser, Medikamente, seine Hilfe als Arzt zu den Geiseln. Beim ersten Besuch mit ihm auch der jordanische Arzt Anwar El-Said.

        Eine weitere bewundernswerte Persönlichkeit: der weltbekannte Sänger Josif Kobzon. Auch von ihm kamen in der Sendung nur die sorgfältig auf das Geschehen damals um ihn herum beschränkten Worte. Mit den Kindern, heute junge Frauen, die er damals frei bekam, hält er auch heute noch Kontakt.
        Er erwähnte zu Recht, dass sich im Stab für die Katastrophenbewältigung und vor diesem hunderte von Personen des öffentlichen Lebens und einfache Bürger eingefunden hatte, die anboten, sich an Stelle der Frauen und Kinder in die Gewalt der Terroristen zu begeben.

        Zu denen, welche persönlichen Mut bewiesen, um bei den Unterhandlungen dabei zu sein oder zu berichten, gehörten zwei Frauen - die Politikerin Irina Chakamada und die Journalistin Anna Politkowskaja, dazu Politiker und Journalisten wie Jewgeni Primakow, Boris Nemzow, Aslambek Aslamchanow, Ruslan Chasbulatow, Sergei Goworuchin und Mark Franchetti.

        Heldenhaft-unvernünftig fand die 26-jährige Olga Romanowa ihren Weg durch die Absperrung, gelangte in den Saal und rief die Geiseln zum Widerstand auf. Sie wurde von den Terroristen erschossen.

        Es sei erstmalig in der Geschichte der Spezialeinheit "Alpha" gewesen, dass den Offizieren der Rücktritt vom Sturm freigestellt wurde - für mich ein Zeichen höchster psychologischer Anspannung. Von außergewöhnlichem Mut - denn niemand nutzte diese Möglichkeit.


        Auch ihnen allen erweise ich mit meiner tiefen Verbeugung größte Hochachtung!

        In den Recherchen zur Sache fand ich dann auch noch einige Bemerkungen, die sich sehr scharfsinnig mit vielem beschäftigten, was unter anderem bei der Befreiung der Geiseln und deren medizinischer Versorgung im Anschluss sehr kritikwürdig war. Sicher sind diese Vorwürfe berechtigt.
        Auch eine Entscheidung  des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der den Klägern das Recht auf eine Entschädigung zusprach mit der Begründung, die "Befreiungsaktion sei unsachgemäß verlaufen, was die hohe Anzahl an Opfern verursacht hätte".

        Es geht hier nicht darum, den Verlust nur eines einzigen Menschen zu verniedlichen. Allerdings ist die Sicht auf einen Terroranschlag abhängig davon, ob man hinter dem Abzug einer Waffe steht oder vor deren Mündung! 

        Für mich sind alle die Meinungen, welche vorrangig die Opfer den staatlichen Stelle "in die Schuhe schieben wollen", etwas sehr tendenziöses. Denn dabei wird vergessen, dass ohne die Terroristen der Theaterabend unblutig verlaufen wäre. Sie, die "Kämpfer für Gerechtigkeit", waren die Ursache des Ganzen - auch bei der Aufdeckung signifikanter Schwächen anderer Systeme.

        Es bleibt zu hoffen, dass die Freiheit nicht darunter leidet, weil die Spezialdienste effektiver arbeiten wollen ...

Bleiben Sie recht gesund!

Ihr

Siegfried Newiger






        

       


        

Montag, 22. Oktober 2012

"Die Kuh im Propeller" V


        Vor etwa 30 Jahren habe ich im Buch des Professors Werner Gilde „Wege zum Erfolg“ den sehr wesentlichen Satz gelesen: „Informationen zu bekommen ist Hole- und nicht Bringepflicht.“ Das japanische Wirtschaftswunder nach dem 2. Weltkrieg und das heutige chinesische Aufstreben beruhen darauf. Darauf sind selbst Geheimdienste ausgerichtet… Allerdings hat auch der erfolgreichste deutsche Geheimdienstchef Markus Wolff in seinen Memoiren festgestellt, dass unter schwierigsten Bedingungen die den Politikern verschafften Informationen nicht selten unzweckmäßig verwendet wurden … 
        Hier in der Visastelle bekommt man sie ganz offiziell – oder?

        Das „Informationen bekommen“ bedeutet aber immer noch, Fragen zu stellen – richtig? Vielleicht auch anders – richtig Fragen zu stellen – einverstanden?

        Bevor wir weitermachen: wir haben eine Verabredung in der Familie: sag die Wahrheit. Vor allem bei deutschen Behörden. Wo so viel Information gespeichert ist, kommt jede Schwindelei teuer zu stehen.    
        Deshalb hat Pavlo auch ohne Bedenken die Belehrung zum Visaantrag unterschrieben, in der unter anderem vor Falschaussagen gewarnt wird.

        Nun greife ich zurück auf den Visaantrag. In dem werden Fragen gestellt. Unter anderem die nach dem Besuchszweck. Unter Punkt 21. stehen dazu 11 Fragen mit vorgegebenen Antworten – mit Kästchen zum Ankreuzen. Pavlo hatte angekreuzt „Besuch von Familienangehörigen oder Freunden“. Mit mir hat er ja Verwandte angeheiratet bekommen und ein paar Freunde existieren aus vorherigen Besuchen auch schon (siehe „Die Kuh im Propeller“ I). Antwort also: wahr!

        Hier ziehe ich – weil mein Temperament das verlangt – den ersten Satz aus den vier Seiten (!)  Begründung der Ablehnung heraus. Von gleicher Güte sind darin mindestens 12 lange Sätze. Die zu verarbeiten, fällt sogar einen deutschen „Bäuerlein“ schwer. Die ukrainischen Bäuerlein schauen einfach weg!

        Deshalb hier ein Zitat aus dem Brief der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland  Kiew, Visastelle, vom 29.08. 2012:

„Ukrainische Staatsangehörige bedürfen gem. § 4Abs. 1 Satz 1 AufenthG i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 539/201, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1932/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1244 vom 30.11.2009 i. V. m. Art 2 Nr. 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (im folgenden Visakodex) für die Einreise und den Aufenthalt im so genannten Schengengebiet (und damit auch Bundesgebiet) eines Aufenthaltstitels in der Form des Visums.“

        Ach nee – das alles wussten wir natürlich nicht! Schon am 13. Juli 2009 letztmalig geändert?
        Haben wir instinktiv richtig gehandelt, einen Visaantrag zu stellen anstatt gleich zur Grenze zu fahren --))
        Für mich nenne ich alle diese "Literaturhinweise" (§ 4Abs. 1 Satz 1 AufenthG i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 539/201, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1932/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1244 vom 30.11.2009 i. V. m. Art 2 Nr. 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009), die nichts für den Empfänger verwertbares enthalten, schlicht und einfach "Informationsmüll".

        Weil bei mir langsam die Lust vergeht, mich mit dem für normale Menschen unverträglichen Beamtendeutsch zu befassen (in anderen Sprachen reden die Beamten ähnlich!), will ich auch meine Leser nicht weiter ermüden. Kommen wir zu den angeblichen „Fakten“.

Zitat (Quelle siehe oben):

„Sie sind ledig, arbeitslos und haben keine Kinder. Sie verfügen daher über keine ausreichende familiäre und berufliche Verwurzelung in der Ukraine. Sie machen auch keine Umstände geltend, anhand derer erkennbar wäre, dass Sie über eine besondere finanzielle oder soziale Bindung verfügen. Wie Sie Ihren Lebensunterhalt tatsächlich bestreiten, ist nicht ersichtlich. Es ist nicht davon auszugehen, dass Sie dafür aus eigener Kraft aufkommen können. Eine gesicherte Existenzgrundlage besitzen Sie daher nicht.“

        Klasse finde ich auch diesen Satz im obigen Abschnitt: „Sie machen auch keine Umstände geltend, anhand derer erkennbar wäre, dass Sie über eine besondere finanzielle oder soziale Bindung verfügen.“

Hier wiederhole ich mich:
Das „Informationen bekommen“ bedeutet aber immer noch, Fragen zu stellen – richtig? Vielleicht auch anders – richtig Fragen zu stellen – einverstanden?

        Fragt die Leute doch! Woher, verdammt nochmal, soll der Antragsteller wissen, was Ihr von ihm wissen wollt? Wie kann er ungefragt „etwas geltend machen“? Haben die für solche Texte Verantwortlichen denn gänzlich die Verbindung für sinnvolle sprachliche Formulierungen und Verbindungen verloren? Ist das bundesdeutsche Bildungssystem noch schlechter, als ich von ihm denke?

        Nehmen wir den Satz noch weiter auseinander.
        „Sie sind ledig, arbeitslos und haben keine Kinder.“

        Müssen ein Mann (respektive eine Frau) verheiratet sein, um ein Visum zu bekommen? Steht das in der Änderung vom 13. Juli 2009?
        Die Visastelle lebt, wie mir scheint, neben dem Leben. Auch in Westeuropa gibt es den Trend, die Ehe als ein soziales Auslaufmodell anzusehen. In der Ukraine heißt die Lebensform „gemeinsamer Haushalt“ etwas anders – „grashdanskij brak“ (in etwa „Bürgerehe“ – also ohne behördliche oder kirchliche Absegnung).

        Muss eine Person – aus obigem Grund – zwingend in Arbeit sein? Und Rentner? Behinderte?

        Ist es Pflicht, auch Kinder zu haben?
        Der höchste Dienstherr der Visastelle - der deutsche Außenminister - ist weder verheiratet, noch hat er Kinder. Kennt er diese drei merkwürdigen Gründe für eine Ablehnung von Visa?
        Vor allem die beiden letzten Gründe schließen automatisch jeden zehnten Antragsteller aus dem Verfahren aus. 11 % der Weltbevölkerung sind gleichgeschlechtlich orientiert – werden folglich in der Ukraine noch nicht offiziell als Lebensgefährten registriert und können den Beweis nicht erbringen, verheiratet zu sein und Kinder zu haben (bei Frauen biologisch jedoch denkbar …).

        Die drei letzten Sätze:
„Wie Sie Ihren Lebensunterhalt tatsächlich bestreiten, ist nicht ersichtlich. Es ist nicht davon auszugehen, dass Sie dafür aus eigener Kraft aufkommen können. Eine gesicherte Existenzgrundlage besitzen Sie daher nicht.“

       Warum wurde nicht nachgefragt? „Es ist nicht davon auszugehen … „ sollte wohl heißen: „Wir gehen davon aus, dass Sie dafür aus eigener Kraft nicht aufkommen können.“ Der Satz ist dann klarer, also zweckmäßiger für das Verständnis – aber soll er das denn? Auf welcher Information beruht dieses Herumgeeiere?  Dass eine Reihe von Leuten in aller Welt „Mieteinkünfte“ haben und davon leben – nie gehört, weil nicht erfragt! Die erzielte Miete beträgt das Mehrfache von Muttis Rente – die wird aber hier als Existenzgrundlage begriffen. Also in der deutschen Visastelle wieder „das Leben leben neben der Wirklichkeit“!                                                                                                                     

        Heute mache ich hier erst einmal Schluss. Wie es so schön heißt: mir läuft die Galle über. Sie werden noch die Folge 6 zu lesen bekommen. Wenn ich wieder ruhiger formulieren kann.

Bleiben Sie recht gesund!

Ihr

Siegfried Newiger





Samstag, 20. Oktober 2012

"Die Kuh im Propeller" IV


„Wie aus meinem Brief vom 24.04.2012 an Sie hervorgehen sollte, hat unsere Familie berechtigt kein Interesse daran, dass uns aus rechtswidrigem Verhalten eines ihrer Mitglieder Schwierigkeiten mit beliebigen Behörden erwachsen.
Wir erwarten ihre positive Entscheidung.“

So endete mein voriger Post.
Allerdings unbegründet.
Denn offensichtlich meinte ich noch, dass mit der Antwort aus Kiew die Aufforderung verbunden sein würde, das Visum an einem beliebigen Tag vor unserer Abreise abzuholen.
Fall jemand aus einer offiziellen Stelle prüfen will, ob hier etwas falsch geschildert ist – Sie finden keinen Aufhänger, alle Zitate sind echt und nachweisbar …

Allerdings kam die Nachricht, dass die Entscheidung der Visastelle aufrecht erhalten wird.

Da blieb nur noch eines übrig – eine Beschwerde.
Allerdings keine Dienstaufsichtsbeschwerde. Denn wir hatten auch unangenehme Nachrichten immer höflich bekommen. Kein Grund, die „Verletzung der Dienstpflicht eines Amtsträgers“ zu kritisieren. Vor allem auch, weil es scherzhaft heißt, diese Art der Beschwerde sei „form-, frist- und fruchtlos“.
Besser also die Fachaufsichtsbeschwerde – ein „Rechtsbehelf zur Überprüfung von Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit einer Entscheidung“. Geht an Vorgesetzte, ist laut Text im Gesetz durch die auch zu entscheiden.

Folglich ging diese unsere Beschwerde, weil sie laut Text zur ihrer Bedeutung „von der übergeordneten Behörde entschieden werden muss“ an die Leitung der Konsularabteilung. Wurde allerdings – auch das ist natürlich eine Entscheidung – eine Stufe abwärts gereicht.

Wir wunderte uns, dass wir zwar wieder eine höfliche Antwort bekamen – die sich aber auf eine nie abgeschickte „Dienstaufsichtsbeschwerde“ bezog und welche die Entscheidung des Unterstellten nicht aufhob … sondern die Sache wieder an jenen zurückschickte.
Kurz und bündig wurde uns außerdem erklärt, dass die Bearbeitungszeit für eine „Remonstration“ bis zu fünf Monate betragen könne.
Ein Anruf bei der Absenderin führte lediglich zu der Erklärung, dass der Vorgang nun, weil nicht als „dringend“ eingestuft, entsprechend der kalendarischen Reihenfolge aller ähnlichen Vorfälle bearbeitet würde.

So lange konnten und wollten wir nicht warten, fuhren also ohne den recht traurigen Pavlo nach Deutschland.

Die endgültige Ablehnung mit sehr eigenartigen Begründungen bekamen wir mit Datum vom 29.08.2012 durch die Post zugestellt.

Zum Inhalt etwas in der nächsten Folge.
Und noch mehr Fragen.

Bleiben Sie recht gesund!

Ihr

Siegfried Newiger






Freitag, 19. Oktober 2012

"Die Kuh im Propeller" III


        Einiges aus dem Schriftverkehr mit der Visastelle lasse ich hier weg. Er ist einfach nur langweilig.

       Allerdings wurde verlangt, dass Pavlo mir eine unterschriebene Vollmacht für die weitere „Unterhaltung“ mit der Visastelle erteilte. Die bekamen ich und sie sofort anschließend.
   Weil anderes nicht zulässig, musste ich also – mit schriftlichem Auftrag durch den eigentlichen „Remotationsberechtigten“ Pavlo Didenko das tun, was eine leise Hoffnung mit sich brachte, doch noch zur rechten Zeit das Visum zu bekommen. Den Text der  „Remotation“  in der Amtssprache Deutsch verfassen.
       Und zwar eine Weiterführung – denn in einem Schreiben (e-Mail vom 26.04.2012) wurde mitgeteilt, dass meine (genauer: unsere) bisher vorgetragenen Gründe unzureichend seien, eine Neubewertung des Visumantrags derzeit nicht möglich ist. Es wurde gebeten, eine genaue Reisezweck-Erklärung nachzureichen und Nachweise zu früherer beruflicher Tätigkeit des Antragstellers.

        Um ein richtiges Bild von unseren Bemühungen zu geben, vornweg der Inhalt des ersten Antwortschreibens. Als Reaktion auf die amtliche Antwort zu meinen Brief. In welchem ich – mein Fehler – die anscheinend nicht ordnungsgemäße Ablehnung des Visums kritisiert hatte. Dafür hatte ich die unterschriebene Vollmacht noch nicht. War er deshalb so wirkungslos?

Am 20.04.2012 habe ich folglich dies geschrieben:

Sehr geehrter Herr R.,

danke für ihre ruhige Antwort. In der mit dieser Angelegenheit verbundenen angespannten familiären Situation habe ich nicht auf die "Amtssprache" geachtet. Das bitte ich zu entschuldigen.

Bitte helfen Sie - in diesem Zusammenhang vor allem mir - mit einer Erläuterung. Der angekreuzte Punkt 9 formuliert in seinen Unterpunkten, Pavlo hätte keine ausreichenden berufliche/wirtschaftliche sowie familiäre Verwurzelung in der Ukraine.
Muss ein Mann von 33 Jahren unbedingt verheiratet sein?
Weshalb reicht es nicht aus, dass seine Mutter (die kategorisch nicht in die Bundesrepublik übersiedeln will, obwohl durch unsere Ehe dazu berechtigt) und ich, der hier seit 17 Jahren lebe und damit sehr zufrieden bin, für ihn "familiäre Bindung" genug sind?
Pavlo ist Eigentümer einer Zweizimmerwohnung in Kiew. Er ist zurzeit zwar arbeitslos, obwohl er zuvor als Leiter eines Restaurants der Kette "Два гуся" in der Eigenschaft als Koch der 5. Kategorie und Magister der Hotelwirtschaft tätig war. Weil wir eine Eigenart haben, die mit gewissen ukrainischen Vorgehensweisen nicht zusammenpasst, hat man ihn trotz bester Ergebnisse "gegangen".
Er arbeitet zeitweilig in seinem Beruf, wenn auch unter seiner Qualifikation hier in Belaja Zerkov in einem Cafe.
Was wäre beizubringen, um die erforderliche "Verwurzelung" für einen deutschen Behördenvorgang nachzuweisen?

         Die weitere Post ist ausgelassen – Randerscheinungen. 

        Neben dem Austausch von „Liebenswürdigkeiten“ auch der von Informationen. Der Visastelle wurden mit anderer Post Nachweise über Besitzstand und Nutzung der Eigentumswohnung sowie über Pavlos frühere Besuche in den „Schengener Staaten“ zugestellt (vorsorglich kopierte frühere Visa und Belege über ungehinderte Aus- und Einreisen). 

          Hier mein allerdings etwas ungeduldigerer Text vom 27. April 2012:

       Wenn ich als Stiefvater meinen ukrainischen Stiefsohn einlade, mit mir in mein Heimatland zu fahren, sehe ich nicht ein, weswegen ich einer beliebigen Behörde Gründe nennen muss oder anderweitig darüber Rechenschaft schuldig bin. Es ist in meinen Augen recht außergewöhnlich, dass diese einfache Tatsache so übersehen wird.
                Um die Forderung aus ihrem Schreiben - widerstrebend - zu erfüllen, hier die Begründungen:
-          am  21. März dieses Jahres bin ich 75 Jahre alt geworden – ein Treffen zu einer kleinen Nachfeier mit meinen deutschen Verwandten in Deutschland (wegen altersbedingten gesundheitlichen Beschränkungen im März nicht hier in der Ukraine) ließ sich leider erst für den 19. Mai 2012 organisieren;
-          Pavel Didenko, mein Stiefsohn, wird in unserem Auto der zweite Kraftfahrer sein nach meiner Frau, weil mir als Träger eines Herzschrittmachers ärztlicherseits geraten wurde, nach Möglichkeit auf längeren Strecken mich nicht ans Steuer zu setzen (Kopie des Schrittmacher-Ausweises liegt bei);
-          Pavel hat bis 19.10.2009 mit den auch in Westeuropa bekannten Unterbrechungen (Arbeitslosigkeit) seinen Beruf ausgeübt (beiliegende Kopie seines Arbeitsbuches);
-          wegen einem komplizierten Unterschenkelbruch rechts mit Operation und 4 Monaten Arbeitsunfähigkeit wurde er entlassen und ist seither auf Grund der allgemeinen Rezession in der Ukraine noch nicht wieder fest in eine Anstellung gekommen;
-          gegenwärtig arbeitet er auf Probezeit hier in Belaja Zerkov in einem Cafe.

Wie aus meinem Brief vom 24.04.2012 an Sie hervorgehen sollte, hat unsere Familie berechtigt kein Interesse daran, dass uns aus rechtswidrigem Verhalten eines ihrer Mitglieder Schwierigkeiten mit beliebigen Behörden erwachsen.
Wir erwarten ihre positive Entscheidung.

Sachlich informativ? 
Höflich genug?

Bleiben Sie recht gesund - es gibt noch etwas mehr!

Ihr

Siegfried Newiger