Am 01. Juli 2013 flog ich von Frankfurt/M. nach
Kiew. An Bord einer Lufthansa-Maschine. Links vor mir über den Gang hin saß ein
junger Mann. Nach der Aufforderung des Flugkapitäns in Deutsch und Englisch,
für die Startperiode bis zum Signal „Anschnallen beendet“ die elektronischen
Geräte auszuschalten, reagierte er erst einmal nicht. Das kann sein, weil er
weder die eine noch die andere Sprache verstand. Als ihn die wirklich hübsche
Stewardesse darauf aufmerksam machte, doch den Sitz aus der Liegestellung
aufzurichten und das iPod auszuschalten, reagierte er erst einmal – scheinbar. Als
die junge Frau einige Schritte weiter gegangen war, schaltete er wieder ein.
Als
ich ihn darauf hin derb an der Schulter fasste und in Russisch aufforderte, das Gerät auszuschalten,
erregte er sich. Ich hätte ihm das kultiviert sagen können, ohne ihn
anzufassen. Mein Argument: man hätte ihn bereits dreimal gebeten, sein
elektronisches Gerät auszuschalten – er habe daraufhin unkultiviert mit
Ungehorsam reagiert. Ich fühle mich mit für die Sicherheit auch anderer
Passagiere verantwortlich, weil ich um mögliche Folgen wisse. Das wurde mit
seiner nun regelrechten Handlung beendet – garniert mit einem bösen Blick über die Schulter.
Weil auf der Plattform „gutefrage.net“ heute eine diesbezügliche Frage gestellt
wurde, habe ich etwas in meinen Notizen geblättert, um diesen Post zu
schreiben.
Es gibt eine
EU-Vorschrift für den gewerblichen Luftverkehr, die EU-OPS, in der auf Seite
254/11 geschrieben steht: „Der Luftfahrtunternehmer darf
niemandem an Bord eines Flugzeugs die Benutzung eines tragbaren elektronischen
Geräts gestatten, das die Funktion der Flugzeugsysteme und -ausrüstung
beeinträchtigen kann, und er hat alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um
sicherzustellen, dass niemand ein solches Gerät an Bord eines Flugzeugs
benutzt."
Im Betriebshandbuch der Lufthansa steht unter "Elektronische
Geräte 11.2.“: „Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten
an Bord, z. B. Mobiltelefonen, Laptops, CD-Spielern,
elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Radio-Spielzeug und
Walkie-Talkies, ist verboten und
kann strafbar sein.“
Weil nicht nur die Russen,
sondern viele, vor allem junge Menschen, eher bereit sind, einem amerikanischen
Flugzeugkonzern zu glauben, hier einige Zeilen dazu.
Die Zeitschrift "ABC News" zitiert den Experten
Dave Carson, der beim Flugzeughersteller Boing diese Probleme bearbeitet. Er
sagt, die erwähnten Geräte strahlten Signale aus, welche hochsensible
elektronische Sensoren an Bord beeinflussen oder ganz außer Betrieb setzen
könnten. Dazu reicht das Signal eines Handys aus. Betroffen sind vor allem
Instrumente, die z. B. für Landungen bei schlechtem Wetter zuständig sind. In
einem Testraum von Boeing konnte "ABC News" sich von der Wirkung
solcher Signale überzeugen. Die Werte für iPhones und Blackberrys lagen über
der festgelegten Grenze, iPads noch darüber.
Der Weltluftfahrtverband hatte im
Jahr 2011 eine Studie in Auftrag gegeben, zu untersuchen, wie elektronische
Geräte an Bord auf die Flugsicherheit Einfluss haben. Es waren 125 Airlines
befragt worden, welche über 75 Vorfälle berichteten, die nach begründeter
Meinung von Mitgliedern der Crew auf die elektronischen Geräte der Passagiere
zurückzuführen waren. Hier nur ein Beispiel: Auf einem Flug wechselte die Anzeige
der Flughöhe rasch. Als man Passagiere aufforderte, ihre elektronischen Geräte
auszuschalten, wurde alles wieder normal.
Was hier steht gilt vor allem dann,
wenn die Flugzeuge älter sind. Weil allerdings die Airlines nicht das
Produktionsdatum für den von Ihnen gebuchten Flieger dazuschreiben und Sie
selbst dann trotz dieser Information die elektronische Störsicherheit der Maschine nicht einschätzen können, gilt: die Aufforderung von Flugkapitän und
Stewardessen, für kurze Zeit bei Start und Landung elektronische Geräte
auszuschalten, sollte befolgt werden.
Was hat das eigentlich mit der
Überschrift zu tun?
Die Lufthansa verlässt sich sichtlich und hörbar darauf,
dass ihre Passagiere mindestens Englisch sprechen. Im Flieger von Frankfurt nach
Kiew hätte es sich nach meiner Auffassung gehört, den Halbsatz aus der EU-OPS
zu realisieren: „… und er hat alle
angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass niemand ein
solches Gerät an Bord eines Flugzeugs benutzt." Dazu gehört, dass eine
Information in der Landessprache des Start- oder Ziellandes erfolgt. Wenn einfach
davon auszugehen ist, dass vorwiegend russische oder ukrainische Bürger an Bord
sind.
Vor allem auch deshalb, wenn man in den Chefetagen der Lufthansa wissen
sollte, dass ein großzügiger Umgang mit Disziplin zu dem neuen Verständnis der
Russen und Ukrainer von Freiheit gehört.
Bleiben Sie recht gesund!
Ihr
Siegfried
Newiger
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